Wird erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Ausschlussverfahren gegen einen Genossen eingeleitet und entsteht dementsprechend nach Verfahrenseröffnung ein Auseinandersetzungsguthaben, besteht an diesem kein Pfandrecht der Genossenschaft.
BGH, Urteil vom 08.01.2009 – IX ZR 217/07
abgedruckt in ZIP 2009, 380