Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes führt die Vereinbarung des Insolvenzverwalters mit dem absonderungsberechtigten Grundpfandrechtsgläubigers über eine Massebeteiligung bei der freihändigen Veräußerung eines Grundstücks zu einer umsatzsteuerpflichtigen, sonstigen Leistung des Insolvenzverwalters an den Grundpfandrechtsgläubiger.
BFH, Urteil vom 18.08.2005 – V R 31/04
Vorinstanz: FG Brandenburg
veröffentlicht in: NZI 2006, 55
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Feststellungs- und Verwertungskostenpauschalen hat zwischenzeitlich die OFD Frankfurt/Main eine Rundverfügung herausgegeben. Danach stellen die in §§ 170, 171 InsO normierten Kostenpauschalen kein steuerbares Entgelt dar. Anders verhält es sich unter Berücksichtigung der vorstehenden BFH-Rechtsprechung bei den gesetzlich nicht normierten Massebeteiligungen.
OFD Frankfurt/Main – Vfg. vom 18.09.2006 – S7100A-237-St11
veröffentlicht in NZI 2007, 94