Nach einem aktuellen Beschluss des 4. Senats des OLG Celle ist dem Insolvenzverwalter auch für eine Teilklage Prozesskostenhilfe zu bewilligen, insbesondere aus dem Aspekt einer Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos. Die Entscheidung erfolgt entgegen der Rechtsprechung des 9. Senats (vgl. ZInsO 2007, 331; OLGR Celle, 2007, 202).
OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2008 – 4 W 226/07