Zur Unwirksamkeit einer vor Insolvenzeröffnung erklärten Aufrechnung

Nach der Rechtsprechung des BGH erfasst § 96 Abs. (1) Nr. 3 InsO auch die von einem Gläubiger vor Verfahrenseröffnung erklärte Aufrechnung, wenn die Aufrechnungslage in anfechtbarer Art und Weise hergestellt wurde.

BGH, Urteil vom 28.09.2006 – IX ZR 136/05
Vorinstanz: OLG Düsseldorf – I-18 U 28/05 (NZI 2006, 39 ff.)

veröffentlicht in: DZWIR 2007, 81

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Nutzungsentschädigung als bloße Insolvenzforderung

Wurde das Mietverhältnis vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters aufgelöst, kann der Vermieter die nach Verfahrenseröffnung anfallende Nutzungsentschädigung nur als Insolvenzforderung (§ 38 InsO) und nicht als Masseverbindlichkeit im Rang des § 55 InsO geltend machen.

BGH, Urteil vom 21.12.2006 – IX ZR 66/05
Vorinstanz: LG Kleve

veröffentlicht in: ZIP 2007, 340

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Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge

Der Bundesrat hat in seiner 830. Sitzung am 16.02.2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14.12.2006 verabschiedeten Gesetz keinen Antrag nach Artikel 77 Abs. (2) GG zu stellen.

Damit werden zukünftig abhängig vom Lebensalter des Versicherten Rückkaufwerte von bis zu 238.000 EUR pfändungsfrei gestellt, soweit der zugrunde liegende Versicherungsvertrag gewisse Voraussetzungen erfüllt. Übersteigt der Rückkaufwert den zu ermittelnden unpfändbaren Betrag, sind 7/10 pfändbar. Wird der ermittelte unpfändbare Betrag um das Dreifache überschritten, ist alles Weitere uneingeschränkt pfändbar. (§851c Abs. (2) ZPO n.F.)

BTDrs. 48/07

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Umsatzsteuer auf Massebeteiligung

Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes führt die Vereinbarung des Insolvenzverwalters mit dem absonderungsberechtigten Grundpfandrechtsgläubigers über eine Massebeteiligung bei der freihändigen Veräußerung eines Grundstücks zu einer umsatzsteuerpflichtigen, sonstigen Leistung des Insolvenzverwalters an den Grundpfandrechtsgläubiger.

BFH, Urteil vom 18.08.2005 – V R 31/04
Vorinstanz: FG Brandenburg

veröffentlicht in: NZI 2006, 55

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Vormaliger Insolvenzverwalter in Kanada festgenommen

Seit mehreren Jahren wurde der Hamburger Rechtsanwalt und Betriebswirt Hans-Jürgen L., der in einigen Bundesländern vormals als Insolvenzverwalter tätig war, wegen des Verdachts des Betrugs und der Untreue international gesucht.

Zielfahnder des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern haben nach Meldungen der deutschen Presselandschaft Mitte November 2006 den 55-Jährigen im kanadischen Thunderbay aufgespürt. Dem gegenüber berichten lokale kanadische Medien, ein örtlicher Polizist habe L. im Anschluss an eine Überprüfung seines Kennzeichens festgenommen.

  • The Cronical Journale – Meldung vom 28.11.2006
  • Thunder Bay’s Source – Meldung vom 29.11.2006
  • Die tatsächlichen Umstände, die zur Festnahme des Gesuchten geführt haben, sind unter Berücksichtigung des Ausführungen des LKA M-V zumindest nicht eindeutig. Auf jeden Fall befindet sich L. im Anschluss an die erfolgte Auslieferung seit Mitte Dezember 2006 in der JVA Bützow. Während seiner Flucht hatte das Amtsgericht Hamburg (Geschäfts-Nr. 67c IN 168/04) wegen der zurückgelassenen Verbindlichkeiten bereits am 07.02.2004 auch über das Vermögen L.’s das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Dem ehemaligen Rechtsanwalt wird zur Last gelegt, in zahlreichen Fällen als Gesamtvollstreckungsverwalter bzw. Insolvenzverwalter Millionenbeträge zu Lasten der jeweiligen Massen und somit der Gläubiger der insolventen Unternehmen veruntreut zu haben.

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    Weiterhin Einbeziehung von Aus- und Absonderungsrechten in die Berechnungs- grundlage des vorl. Insolvenzverwalters

    Abweichend von der geänderten Rechtsprechung des BGH in seinen Beschlüssen vom 14.12.2005 und 13.07.2006 vertritt das AG Göttingen in einem nunmehr veröffentlichten Beschluss die Auffassung, dass weiterhin die alte Rechtsprechung des BGH vom 14.12.2000 anzuwenden ist.

    AG Göttingen, Beschluss vom 28.09.2006 – 74 IN 43/06

    abgedruckt in ZInsO 2006, 1047

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    Zahlungen für einen Dritten als unentgeltliche Leistung

    Leistungen eines späteren Insolvenzschuldners auf Schulden eines Dritten sind gegenüber dem Leistungsempfänger gemäß § 134 InsO anfechtbar, wenn die Forderung des Leistungsempfängers gegen den Dritten im Zahlungszeitpunkt bereits wertlos war.

    OLG Koblenz, Urteil vom 08.03.2005 – 3 U 984/04
    Vorinstanz: LG Koblenz

    Urteil abgedruckt in ZIP 2005, 540 = ZVI 2005, 209

    Zu diesem Thema auch:
    BGH, Urteil vom 03.03.2005 – IX ZR 441/00
    (abgedruckt in ZInsO 2005, 431 = NZI 2005, 323)

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    Inkongruenz einer vor Fälligkeit erfolgten Zahlung

    Mit seinem Urteil vom 09.06.2005 hat der BGH klargestellt, dass Zahlungen durch Banküberweisung, die beim Gläubiger fünf Tage vor der eigentlichen Fälligkeit eingehen, zu einer inkongruenten Deckung führen. Gläubigerbenachteiligung in voller Höhe liegt in einem solchen Fall vor, wenn noch vor Eintritt der Fälligkeit ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt wird.

    BGH, Urteil vom 09.06.2005 – IX ZR 152/03
    Vorinstanz: OLG Hamburg

    Fundstelle: ZIP 2005, 1243

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    Aus- und Absonderungsrechte sind in der Berechnungsgrundlage für die Vergütung nicht zu berücksichtigen

    Mit Aus- und Absonderungsrechten belastete Gegenstände sind bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nur zu berücksichtigen, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang damit befasst hat. Eine nur nennenswerte Befassung genügt nicht.

    Die erhebliche Befassung mit Gegenständen, die Aus- und Absonderungsrechte unterliegen, führt nicht zu einer Erhöhung der Berechnungsgrundlage gemäß § 1 InsVV, sondern nur zu einem Zuschlag zur Regelvergütung nach § 3 Abs. (1) InsVV.

    Soweit das schuldnerische Vermögen, auf das sich die vorläufige Verwaltung bezieht, ausschließlich aus mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Gegenständen besteht, steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter die gesetzliche Mindestvergütung und die auf diesen Betrag entfallende Auslagenpauschale zu.

    BGH, Beschluss vom 13.07.2006 – IX 104/05
    Vorinstanzen: LG Hamburg, AG Hamburg

    Fundstelle: ZInsO 2006, 811 = ZIP 2006, 1403

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    Kein allgemeines Aufrechungsverbot in der Wohlverhaltensperiode

    Für Insolvenzgläubiger besteht in der sog. Wohlverhaltensperiode kein allgemeines Aufrechnungsverbot.

    BGH, Urteil vom 21.07.2005 – IX ZR 115/04
    Vorinstanzen: LG Dortmund, AG Dortmund

    s.a. Steuererstattungsansprüche nicht von der Abtretungserklärung erfasst

    Veröffentlicht unter Allgemeines, Restschuldbefreiung | Ein Kommentar