Keine Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids bei Ablehnung der Erfüllungswahl

Der BFH hat im Bereich des Steuerrechts die Argumente des BGH dahingehend übernommen, dass der Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter keine materiellrechtlichen Wirkungen zukommen.

Will ein Grundstückserwerber die an das Finanzamt entrichtete Grunderwerbsteuer zurück erhalten, ist neben der Ablehnung durch den Insolvenzverwalter die Anmeldung der Forderung zur dortigen Insolvenztabelle erforderlich (Schadensersatz wegen Nichterfüllung), um eine Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids zu erreichen. Eine Ausnahme bildet weiterhin der Fall, in dem der Vertrag wirksam angefochten werden kann oder sich als von Beginn an nichtig darstellt.

BFH, Urteil vom 23.11.2006 – II R 38/05
Vorinstanz: FG Greifswald

veröffentlicht in: ZIP 2007, 976

Veröffentlicht unter Steuerrecht | Schreib einen Kommentar

Aufrechnungsmöglichkeit des Mieters bei Insolvenz des Vermieters

Der BGH hat klargestellt, dass eine generelle Beschränkung der in § 95 Abs. (1) InsO bestehenden Aufrechnungsmöglichkeiten durch die Regelung des § 110 Abs. (3) InsO nicht erfolgt. In dem entschiedenen Fall hatte der Mieter seine Ansprüche auf Auszahlung von Nebenkostenguthaben (Zeiträume vor Insolvenzeröffnung) gegen Mietzinsforderungen der Masse (Zeiträume nach Insolvenzeröffnung) zur Aufrechnung gestellt, nachdem erst im eröffneten Insolvenzverfahren die Abrechnung über die Nebenkosten (für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung) erfolgte.

Nach Auffassung des BGH wird der Rückforderungsanspruch des Mieters erst mit der Erteilung der Nebenkostenabrechnung fällig, so dass ein Fall des § 95 Abs. (1) S.1 InsO vorliegt. Diese Regelung geht § 110 Abs. (3) InsO vor, mit der Folge, dass der Mieter im vorliegenden Fall wirksam aufrechnen konnte.

BGH, Urteil vom 21.12.2006 – IX ZR 7/06
Vorinstanz: LG Berlin

abgedruckt in: NZI 2007, 164 f.

Veröffentlicht unter Allgemeines | Ein Kommentar

Beweislastverteilung bei Insolvenzverschleppungshaftung

Beruft sich der Geschäftsführer in einem Haftungsprozess wegen Insolvenzverschleppung nach § 64 Abs. (2) GmbHG darauf, dass bei der Überschuldungsprüfung nicht die Liquidations- sondern die Fortführungswerte anzusetzen sind, so hat er die positive Fortbestehungsprognose für den fraglichen Zeitpunkt zu beweisen. § 19 Abs. (2) S.1 InsO stellt insoweit den Regelfall dar.

BGH, Beschluss vom 09.10.2006 – II ZR 303/05

veröffentlicht in: ZIP 2006, 2171

Veröffentlicht unter Allgemeines, Gesellschaftsrecht | Schreib einen Kommentar

Verzinsung von im Wege der Insolvenzanfechtung geltend gemachten Rückgewähransprüchen

Hat der Anfechtungsgegner vom späteren Insolvenzschuldner in anfechtbarer Weise Geldbeträge erworben, besteht ein Anspruch des Anfechtenden auf Prozesszinsen ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung, unabhängig davon, ob der Anspruch umgehend nach Verfahrenseröffnung geltend gemacht worden ist.

Darüber hinaus sind gezogene oder schuldhaft nicht gezogene Zinsen als Nutzungen ab dem Zeitpunkt der angefochtenen Zuwendung herauszugeben.

BGH, Urteil vom 01.02.2007 – IX ZR 96/04
Vorinstanz: OLG Karlsruhe (ZIP 2004, 2064)

veröffentlicht in: ZIP 2007, 488 = ZInsO 2007, 261
Kurzfassung: DStR-Aktuell, Heft 12/2007, S. XIV

Veröffentlicht unter Insolvenzanfechtung | Ein Kommentar

Zur Kostenerstattungspflicht des Finanzamts bei Auskunfts- und Vorlageverlangen

Häufig werden Insolvenzverwalter von den im Insolvenzverfahren beteiligten Finanzämter angeschrieben, um im Vorfeld des Erlasses eines Haftungsbescheids gegen die Geschäftsführung zusätzlich Informationen in Erfahrung zu bringen. Nicht selten ergibt sich aus den Anfragen der Finanzämter ein erhebliches Arbeitsaufkommen. Der BFH hat in dem nachfolgend ausgewiesenen Fall einer klagenden Bank Kostenerstattung zugesprochen, da es in dem konkreten Fall nicht nur um ein Vorlageverlangen des Finanzamtes, sondern um ein Auskunftsverlangen gehandelt hat. Der Bank wurde gemäß § 107 AO Entschädigung zugesprochen. Der Leitsatz des Gerichts lautet wie folgt:

Ein Vorlageverlangen i.S. des § 97 AO 1977 liegt nur dann vor, wenn das FA die vorzulegenden Unterlagen so konkret und eindeutig benennt, dass sich die geforderte Tätigkeit des Vorlageverpflichteten auf rein mechanische Hilfstätigkeiten wie das Heraussuchen und Lesbarmachen der angeforderten Unterlagen beschränkt. Das setzt bei der Anforderung von Bankunterlagen voraus, dass das FA die Konten- und Depotnummern benennt oder vergleichbar konkrete Angaben zu sonstigen Bankverbindungen macht .

BFH, Urteil vom 08.08.2006 – VII R 29/05

veröffentlicht in: BB 2006, 2624 ff.
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=5b090a7aa634b94ed3b0b6003cc9e642&nr=11770&pos=2&anz=3

dazu auch: Dr. Paul, ZInsO 2007, 80.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Steuerrecht | Schreib einen Kommentar

Keine Inkongruenz bei Zahlung auf Vollstreckungsbescheid

Die Erfüllung einer Verbindlichkeit durch den Schuldner nach Zustellung eines Vollstreckungsbescheids ist nicht nach § 131 InsO anfechtbar, wenn der Gläubiger zuvor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weder angedroht noch eingeleitet hat.

BGH, Urteil vom 07.12.2006 – IX ZR 157/05
Vorinstanz: LG Heilbronn

veröffentlicht in: NZI 2007, 161

Veröffentlicht unter Insolvenzanfechtung | Schreib einen Kommentar

Keine analoge Anwendung von § 96 InsO für das Eröffnungsverfahren

In dem vom BGH entschiedenen Fall war der Insolvenzverwalter der Auffassung, dass eingebrachte pfändbare Sachen des Mieters unter Berücksichtigung des § 96 InsO nicht dem Vermieterpfandrecht unterliegen, soweit Mietrückstände erstmals im Eröffnungsverfahren auflaufen.

Der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung (BGH, NJW 1986, 2426 [2427]) dahingehend bestätigt, dass das gesetzliche Vermieterpfandrecht bereits mit Einbringung der pfändbaren Sachen des Mieters entsteht, selbst wenn es erst künfitg entstehende Forderungen des Vermieters absichert.

Mangels gesetzlicher Regelung hat der BGH eine Anwendung des § 96 InsO für das Eröffnungsverfahren abgelehnt, da eine Anfechtung des Vermieterspfandrechts ausscheidet, soweit die pfändbaren Sachen außerhalb des Anfechtungszeitraums eingebracht worden sind.

BGH, Urteil vom 14.12.2006 – IX ZR 102/03
Vorinstanz: LG Mönchengladbach

veröffentlich in: NZI 2007, 158

Veröffentlicht unter Aus- und Absonderung, Insolvenzanfechtung | Schreib einen Kommentar

Hin- und Herzahlen durch Weiterleitung einer Stammeinlage der Komplementär-GmbH als Darlehen an die KG

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm liegt ein sog. Fall des Hin- und Herzahlens auch dann vor, wenn die GmbH die erhaltene Stammeinlage drei Tage später als Darlehen an die KG weiterleitet, deren Komplementärin sie ist.

OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2006 – 27 U 81/06
-nicht rechtskräftig | Rev. BGH II ZR 272/06-

veröffentlicht in: GmbHR 2007, 201 = NZG 2007, 395
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2006/27_U_81_06urteil20061031.html

Veröffentlicht unter Gesellschaftsrecht | 2 Kommentare

In der Regel keine Gläubigerbenachteiligung bei geduldeter Kontoüberziehung

Erfolgen Leistungen des Schuldners an einen Gläubiger aus einer nur geduldetem Kontoüberziehung, kommt eine Anfechtung beim Gläubiger regelmäßig wegen fehlender Gläubigerbenachteiligung nicht in Betracht.

BGH, Urteil vom 11.01.2007 – IX ZR 31/05
Vorinstanz: OLG Stuttgart (ZIP 2005, 1837)

veröffentlicht in: ZIP 2007, 435 ff. = ZInsO 2007, 269 = NZI 2007, 225
Kurzfassung: DStR-Aktuell, Heft 12/2007, S. XIV

Veröffentlicht unter Insolvenzanfechtung | Ein Kommentar

Verjährungsfrist bei nach § 96 Abs. (1) Nr. 3 InsO unwirksamer Aufrechnung

In der Literatur ist umstritten, welcher Verjährungsfrist ein Anspruch der Insolvenzmasse unterliegt, gegen den nach Maßgabe des § 96 Abs. (1) Nr. 3 InsO in anfechtbarer Art und Weise vom Drittschuldner aufgerechnet wurde.

Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass für die Verjährung des Anspruchs nicht die für die Forderung gewöhnlich anzuwendende Frist gilt, sondern § 146 InsO analog Anwendung findet.

BGH, Urteil vom 28.09.2006 – IX ZR 136/05

veröffentlicht in: DZWIR 2007, 81

Veröffentlicht unter Insolvenzanfechtung | Schreib einen Kommentar