Das einfache Hin- und Herzahlen einer Stammeinlage führt nach Auffassung des OLG Hamburg nicht zur Erfüllung der Einlageverpflichtung, wenn der Rückfluss innerhalb eines Zeitraums von nur zwei Monaten erfolgt. Diese Zeitraum rechtfertige die Annahme eines engen zeitlichen Zusammenhangs.
OLG Hamburg, Urteil vom 31.10.2006 – 11 U 4/06
-nicht rechtskräftig | Rev. BGH II ZR 263/06-
veröffentlicht in: ZIP 2007, 393