Bundesrat stimmt Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) zu

Der Bundesrat hat am 06.11.2020 dem vom Bundestag am 08.10.2020 beschlossenen Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz zugestimmt. Änderungen ergeben sich danach u.a. im Bereich der Übertragung nicht verbrauchter Guthaben auf Folgemonate (§ 899 Abs. 2 ZPO n.F.).

BR-Drs. 610/20

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0601-0700/610-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Update:

Das Gesetz wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt 2020 Teil I, Seite 2466 ff. veröffentlicht. Die Neuregelung tritt danach am 01.12.2021 in Kraft.

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s2466.pdf

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