Der Insolvenzverwalter muss bei einer Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach § 64 Abs. (2) GmbH a.F. lediglich die rechnerische Überschuldung anhand von Liquidationswerten darlegen.
BGH, Urteil vom 18.10.2010 – II ZR 151/09
veröffentlicht in: GmbHR 2011, 25