Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Urteilen vom 04.07.2017 (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) seine Rechtsprechung zu Bearbeitungsgebühren bei Darlehen auch auf Unternehmerdarlehen ausgeweitet, soweit bankseitig vorformulierte Bestimmungen eine solche Gebühr vorsehen.
Wir prüfen gerne, ob Rückforderungsansprüche hinsichtlich erhobener Bearbeitungsgebühren geltend gemacht werden können oder eine Verrechnung mit ggf. noch bestehenden Darlehensforderungen der Bank in Betracht kommt.