Steuern, die zur Insolvenztabelle anzumelden sind, dürfen vom Finanzamt nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr durch Bescheid festgesetzt werden.
BFH, Urteil vom 24.08.2004 – VIII R 14/02
Fundstelle: ZInsO 2005, 97
Unzulässigkeit von Festsetzungsbescheiden nach Verfahrenseröffnung
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