Mit Beschluss vom 01.09.2010 hat der Bundesfinanzhof über die Frage entschieden, ob das Finanzamt nach Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter (§ 35 Abs. 2 InsO) gegen Steuererstattungsansprüche eines Schuldners mit vorinsolvenzlichen Forderungen aufrechnen kann. Danach ist das Finanzamt berechtigt, die Aufrechnung zu erklären. Insbesondere die §§ 96, 294 InsO hätten auf die Aufrechnungsmöglichkeit keinen Einfluss.
BFH, Beschluss vom 01.09.2010 – VII R 35/08
veröffentlicht in: DZWIR 2011, 59