Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vom 22.12.2020 wurde am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist in weiten Teilen mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen ergeben sich im Bereich der Unternehmensinsolvenzen durch die Neuschaffung eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG). Bedingt durch die SARS-COV2-Pandemie hat der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit geschaffen, dass auch bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Eigenverwaltung besteht.
BGBl. 2020 Teil I, Seite 3256 ff.
(https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#bgbl%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s3256.pdf%27%5D__1609586825054)